Kindergeld für verheiratete Kinder

Die Verheiratung eines Kindes kann dessen BerÜcksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Da es seitdem auf die Höhe der EinkÜnfte und BezÜge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sog. Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen (gegen DA-FamEStG 2013 Abschn. 31.2.2).


EStG § 32 Abs. 4
Urteil vom 17. Oktober 2013 III R 22/13
Vorinstanz: FG Münster vom 24. April 2013 5 K 3297/12 Kg (EFG 2013, 1242)


Die Bgündung finden Sie in der PDF Anlage.

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