EUROPÄISCHE KOMMISSION - Freizügigkeit

Mit einer gezielten Initiative will die Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger durch diese nicht diskriminiert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl erwerbstätige Personen wie Arbeitnehmer und Selbständige als auch nicht erwerbstätige Personen wie Rentner. Die Initiative ergänzt und vervollständigt ein vorangegangenes Projekt zur steuerlichen Behandlung von Grenzgängern (IP/12/340).
Die Mobilität der Arbeitskräfte hat sich als einer der potenziellen Schlüsselfaktoren für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa erwiesen. Schätzungen zufolge ist das BIP der EU-15 durch die Mobilität nach der Erweiterung (2004 bis 2009) langfristig um fast 1 % gestiegen1.
Nach wie vor gehören jedoch steuerliche Hindernisse zu den wichtigsten Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihren Herkunftsstaat zu verlassen und in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen. Steuerliche Hindernisse können entweder im Herkunftsstaat oder im neuen Ansässigkeitsstaat bestehen.
Daher wird die Kommission im Jahr 2014 die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich diese nachteilig auf mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger auswirken. Findet die Kommission diskriminierende Bestimmungen oder stellt sie fest, dass die Grundfreiheiten der EU verletzt werden, so signalisiert sie dies den nationalen Behörden und besteht auf den notwendigen Änderungen. Sollten die Probleme weiterbestehen, kann die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten.
Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Die Bestimmungen der EU sind eindeutig: alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen im Binnenmarkt gleich behandelt werden. Diskriminierung sollte nicht möglich sein und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer darf nicht beeinträchtigt werden. Es ist unsere Pflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, zu gewährleisten, dass diese Grundsätze in allen Steuervorschriften der Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt werden.“

Da steuerliche Hindernisse nach wie vor zu den wichtigsten Faktoren gehören, die die grenzüberschreitende Mobilität behindern, ist die Kommission an vielen Fronten tätig, um für die EU-Bürgerinnen und -Bürger Hindernisse abzubauen, beispielsweise mit ihrem Vorschlag zur Bekämpfung der Doppelbesteuerung (IP/11/1337), dem Vorschlag für eine bessere Anwendung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit (IP/13/372, MEMO/13/384) oder dem Vorschlag zur Verstärkung des Schutzes für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (IP/13/1230, MEMO/13/1103).

1 „Employment and Social Developments in Europe 2011, intra-EU labour mobility and
the impact of enlargement“, S. 274.

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