Erhebung von Grunderwerbsteuer

Erhebung von Grunderwerbsteuer für Einbringung eines Grundstücks in eine KG bei anschließender Umwandlung der KG in eine Kapitalgesellschaft; Bemessung der Grunderwerbsteuer bei Einbringungsvorgängen

1. Bringen die Gesellschafter einer KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG ein und wird die KG anschließend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die Grundstückseinbringung nicht erfüllt.

2. Bei der Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft darf auch dann nicht anstelle des Grundbesitzwerts der Buchwert angesetzt werden, wenn die Gesellschaft und das für die Steuerfestsetzung zuständige FA dies vereinbaren.

GrEStG § 3 Nrn. 4, 6, § 5, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
BewG § 138, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
AO § 175
Urteil vom 25. September 2013 II R 2/12
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. Dezember 2011 7 K 3027/11 GE (EFG 2012, 971)

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