Lohnbuchhaltung
Einzelne Bedürfnisse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ständige Rechtsänderungen sind in diesem sensiblen Bereich mit sehr viel Sorgfalt zu beachten.
Die FICON unterstützt den Mandanten durch:
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung
- Erstellung von Lohnsteueranmeldung, Sozialversicherungsmeldungen
- Erstellung von Berufsgenossenschaftsmeldungen, Buchungslisten
- Die Datenübermittlung an Banken und Finanzamt
- Beratung bei geringfügig Beschäftigten (450 € Jobs bzw. Minijobs)
- Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Beratung bei Fragen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Berechnung der Arbeitgerberbelastung
- Individuelle Gehaltsgestaltung