Lohnbuchhaltung

Einzelne Bedürfnisse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ständige Rechtsänderungen sind in diesem sensiblen Bereich mit sehr viel Sorgfalt zu beachten.

Die FICON unterstützt den Mandanten durch:

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung
  • Erstellung von Lohnsteueranmeldung, Sozialversicherungsmeldungen
  • Erstellung von Berufsgenossenschaftsmeldungen, Buchungslisten
  • Die Datenübermittlung an Banken und Finanzamt
  • Beratung bei geringfügig Beschäftigten (450 € Jobs bzw. Minijobs)
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung bei Fragen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Berechnung der Arbeitgerberbelastung
  • Individuelle Gehaltsgestaltung